Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne
NORMGERECHT
Wir erstellen für Sie normgerechte Flucht- und Rettungspläne entsprechend der DIN ISO 23601.
ZERTIFIZIERT
Nur qualifiziertes Personal erstellt Flucht- und Rettungsplänen, TÜV-zertifiziert. Denn im Brandfall kommt es darauf an!
ALLES AUS EINER HAND
Wir nehmen alle relevanten Informationen auf und erstellen den Flucht- und Rettungsplan montagefertig, gerne Beraten wir sie auch zu Feuerlöschern und beschaffen diese für sie.
Flucht- und Rettungsplan – eine wertvolle
und wichtige Informationsquelle
Im Falle eines Brandes kommt es auf schnelle Handlungen und Organisation an, denn jede Sekunde ist im Ernstfall entscheidend. Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein wichtiges Mittel, um Personen dabei zu helfen, sich schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Mit Jahrelanger Erfahrung erstellt RO-EH Brandschutz für Sie TÜV zertifizierte Flucht- und Rettungspläne – montagefertig nach geltender Norm DIN ISO 23601.
Alle weiteren Informationen und Fakten bezüglich der Flucht- und Rettungspläne finden Sie im unten aufgelisteten FAQ. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei offenen Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung.
Sollten wir ihr Interesse zum Thema Flucht- und Rettungspläne geweckt haben, dann freuen wir uns, Sie professionell zu beraten.
Gerne erstellen wir Ihnen auch ein unverbindliches und individuelles Angebot.
Weitere Leistungen
Brandschutzordnung nach
DIN 14096
Wir bei RO-EH Brandschutz erstellen für sie normgerechte Brandschutzordnungen entsprechend der
DIN 14096
Brandschutzbeauftragter
Wir bei RO-EH Brandschutz beraten/betreuen Sie gerne bezüglich des betrieblichen Brandschutzes.
Feuerwehrplan nach
DIN 14095
Wir bei RO-EH Brandschutz erstellen für sie normgerechte Feuerwehrpläne entsprechend der
DIN 14095
Feuerwehrlaufkarten nach
DIN 14675
Wir bei RO-EH Brandschutz erstellen für sie normgerechte Feuerwehrlaufkarten entsprechend der
DIN 14675
Angebot unverbindlich anfordern!
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Fordern Sie Ihr individuelles Angebot zum Thema Brandschutz an!
FAQ
Häufigste Fragen und Antworten
-Bei großer räumlicher Ausdehnung eines Betriebs
-Bei weitläufigen Produktionsstätten
-In großen Bürogebäuden
-In Gebäuden mit unübersichtlichen Gängen, Treppen und Verkehrswegen
-Wenn die Fluchtwegführung unübersichtlich ist
-Wenn sich in einem Gebäude viele ortsunkundigen Personen aufhalten, wie Besucher, Kunden, Publikum etc.
-In Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, wie Raffinerien, Betriebe der chemischen Industrie und Laboratorien
-In Schulen und Kindertageseinrichtungen
-Wenn sich regelmäßig eine große Anzahl von Personen, Betriebsfremde oder Personen mit eingeschränkter Mobilität im Betrieb aufhalten.
-Wenn eine erhöhte Gefährdung besteht, z. B. durch Explosionsgefahr, oder wenn im Brandfall gefährliche Substanzen freigesetzt werden.
Sehen Sie die genannten Beispiele keinesfalls als eine abschließende Aufzählung an. Eine Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan kann sich aus weiteren Richtlinien, Verordnungen oder Gesetzen ergeben.
Es gibt viele Einzelfälle, die nicht genau dieser Auflistung zugeordnet werden können, aber dennoch einen Flucht- und Rettungsplan rechtfertigen.
Flucht und Rettungsplan sind stets aktuell zu halten. Es ist besonders wichtig diese zu aktualisieren, wenn bauliche Maßnahmen vorgenommen wurden.
Wir empfehlen ihnen spätestens alle 2 Jahre ihre Pläne zu überprüfen, um gewährleisten zu können, dass diese aktuell sind.
Die Flucht und Rettungspläne sollten in einer Höhe von 1,60m montiert werden.